Gericht bestätigt: Keine Hinweise auf überhöhte Tarifforderungen der SR RWS
Mit Urteil vom 17. Dezember 2021 hat das kantonale Handelsgericht die wiederholte Behauptung der rhenusana gegenüber ihren Versicherten und den Medien, die SR RWS würde überrissene Preise verlangen, aufgrund einer provisorischen Beurteilung als unbelegt eingestuft.
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