Notfall
- Die SR RWS
- Kliniken und Fachbereiche
- Patient:innen & Besucher:innen
- Karriere & Bildung
-
In den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt gilt noch bis 28. Februar ein Besuchsverbot.
In Absprache mit dem medizinischen Personal gibt es folgende Ausnahmen:
Für Besuche in den genannten Ausnahmefällen ist ein3G-Zertifikat zwingend erforderlich. Zudem gilt weiterhin Maskenpflicht im gesamten Spital.
Der Zutritt ist an allen Spitalstandorten nur über den Haupteingang möglich.
Ab 1. März sind Besuche wieder uneingeschränkt möglich.
Sonderregelung für die Geburtshilfe ab 1. März: Allgemeine Besuchszeit auf der Geburtenstation ist von 15-17 Uhr. Die Besuchszeiten für Partner und Geschwisterkinder sind von 9-21 Uhr bzw. nach Vereinbarung
Besucher:innen sind in unseren Spitälern herzlich willkommen. Bitte bedenken Sie, dass zu viele und zu lange Besuche für Patient:innen belastend sein können. Bitte nehmen Sie auch auf andere Patient:innen Rücksicht. Während pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten bitten wir Sie, das Zimmer zu verlassen.
Für die Überwachungsstation sowie Eltern von Kindern und Jugendlichen gelten abweichende Regelungen. Die zuständige Pflegeperson informiert Sie gerne über die Besuchsmöglichkeiten.