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Die Spitalanlagengesellschaft der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt und wurde mit Inkrafttreten des III. Nachtrages zum Gesetz über die Spitalverbunde am 1. Juli 2016 gegründet.
Sie ist für die Funktionsfähigkeit der baulichen Infrastruktur der beiden Spitäler Altstätten und Grabs verantwortlich, unterhält die Gebäude und Grundstücke und ist für die Umsetzung von Neubauprojekten zuständig.
Per 1. Januar 2017 wurden die Spitalimmobilien vom Kanton St.Gallen auf die Anlagengesellschaft übertragen. Die Anlagengesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland und stellt dieser die Infrastruktur zur Nutzung zur Verfügung.
Im Hebst 2021 hat der Kantonsrat die neue Spitalstrategie verabschiedet. Daraus abgeleitet setzt die Anlagengesellschaft einen angepassten Bauauftrag um. Das Bauprojekt in Grabs wird angepasst und erweitert. Das Bauprojekt Altstätten wurde gestoppt. Am Standort Grabs entsteht eine zeitgemässe Infrastruktur, die Patientenkomfort und medizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand der Technik in der Region auch weiterhin sicherstellen wird.
Mit der neuen Infrastruktur wird die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland den gestiegenen Ansprüchen der Patientinnen und Patienten und der medizinischen Leistungserbringer gerecht werden. Zudem lassen sich die betrieblichen Abläufe und die räumliche Organisation gegenüber der heutigen Situation entscheidend verbessern.
In Grabs sind die Arbeiten der Bauphase 1 abgeschlossen. Der Umzug erfolgte im Herbst 2020. Die weiteren Bauphasen sind so angelegt, dass der Spitalbetrieb während des Umbaus und der Erweiterung vollumfänglich gewährleistet werden kann.
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat mit dem «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten» am 02. Dezember 2020 folgendes beschlossen:
Der Erlass «Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten vom 30. November 2014» wird aufgehoben. Ein Referendum zu diesem Beschluss kam bis zum Ablauf der Referendumsfrist nicht zu Stande. Das Bauprojekt ist deshalb sistiert und wird nicht ausgeführt.