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Wenn Sie zum ersten Mal in der Schweiz arbeiten, gibt es einige Formalitäten, die Sie erledigen müssen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen und Links zu Behörden zusammengefasst, um Ihnen den Umzug und Arbeitsbeginn in der Schweiz zu erleichtern.
Wenn Ihr Arbeitseinsatz in der Schweiz mehr als drei Monate dauert, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde anmelden. Folgende Dokumente sind zur Anmeldung erforderlich:
Ihre Anmeldung wird an das Migrationsamt weitergeleitet, welches Ihren Ausländerausweis ausstellt. Je nach Wohngemeinde bzw. Wohnkanton dauert dies zwischen vier und sechs Wochen. Das zuständige Einwohneramt wird Sie schriftlich informieren, sobald der Ausländerausweis abholbereit ist. Anmeldung und Ausländerausweis sind kostenpflichtig und bar zu bezahlen. In der Stadt St.Gallen kostet die Anmeldung (inkl. Ausländerausweis) CHF 66.00. Dieser Betrag variiert je nach Wohngemeinde, bzw. Wohnkanton.
Vor der Ausreise müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihrer Wohngemeinde abmelden. Bitte bringen Sie zur Abmeldung Ihren Ausländerausweis und Ihren Reisepass mit. Sie werden eine Abmeldebestätigung erhalten. Falls das nicht automatisch geschehen sollte, verlangen Sie diese. Sie benötigen die Bestätigung für die Abmeldung Ihrer Pensionskasse und Krankenversicherung.
Im Bereich Pflege sind durch bilaterale Abkommen verschiedene Ausbildungsabschlüsse anerkannt. Für die offizielle Anerkennung ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) zuständig, welches den entsprechenden schriftlichen Antrag prüft.
Die Anerkennung Ihres Medizinstudiums ist durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geregelt. Ihr Antrag zur Prüfung der Anerkennung der Berufsausübung in der Schweiz muss direkt beim Bundesamt für Gesundheit gestellt werden.
Für die Bewilligung zur offiziellen Führung eines Doktortitels sind ausschliesslich die kantonalen Gesundheitsbehörden zuständig. Sollte die formelle Anerkennung des Doktortitels notwendig sein, müsste dies bei einer medizinischen Fakultät beantragt werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz weiterhin in Deutschland, Liechtenstein oder Österreich haben und in der Schweiz arbeiten, gelten für Sie sowohl in Ihrem Heimatland als auch in der Schweiz besondere Vorschriften. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde (Finanzamt) über die entsprechenden Regelungen.
Sie benötigen eine Grenzgängerbewilligung vom Amt für Migration. Dies wird vom Personaldienst der SR RWS für Sie erledigt. In Österreich wird Ihnen ebenfalls ein Grenzgängerausweis ausgestellt, den Sie beim Finanzamt beantragen können. In diesem Zusammenhang wird auch ermittelt, wie hoch Ihre Steuervorauszahlung pro Quartal sein wird.
In Deutschland ist das Formular Gre 1 (Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger) auszufüllen.
Als Grenzgänger/in haben Sie die Möglichkeit, entweder in der Schweiz oder im Land Ihres Wohnsitzes krankenversichert zu sein. Sie müssen diese Entscheidung innerhalb der ersten drei Monate Ihrer Anstellung treffen und der Gemeinde, in der sich Ihre Arbeitsstelle befindet, mitteilen. Ihr Krankenversicherer im Land Ihres Wohnsitzes wird Ihnen dafür das notwendige Formular ausstellen.
Als Grenzgänger/in sind Sie in der Schweiz quellensteuerpflichtig. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens wird Ihnen in Österreich und Deutschland die Quellensteuer auf Ihre Einkommenssteuer angerechnet. Es fallen jedoch jene Steuern an, die den Betrag der Quellensteuer übersteigen. Diese Steuern müssen vierteljährlich im Voraus bezahlt werden.
Grenzgänger/innen in Österreich und Deutschland sind verpflichtet, im Folgejahr unaufgefordert eine Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.