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Zufriedene, ausgeglichene und sorgenfreie Mitarbeitende erzielen die besten Ergebnisse. Nebst einer breiten Palette an Benefits und Vergünstigungen, profitieren
Mitarbeitende in der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland von herausragenden Anstellungsbedingungen und Sozialleistungen. Überzeugen Sie sich selbst.
Die Arbeitszeiten in der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland können in weiten Bereichen den Bedürfnissen der Mitarbeitenden entsprechend flexibel gehandhabt werden. Die Möglichkeiten zur flexiblen Handhabung der Arbeitszeiten werden durch die betrieblichen Abläufe und Anforderungen bestimmt.
Arbeitszeit:
Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche (42 Stunden). In der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland besteht die Möglichkeit, in Teilzeitpensum zu arbeiten. Mitarbeitende, die nicht in einem Dienstplan tätig sind, können im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit ihr Arbeitsbeginn und -ende sowie den Zeitpunkt und die Dauer der Mittagspause flexibel gestalten. In Bereichen, welche nach Dienstplan tätig sind, wird die Norm-Arbeitszeit vorgegeben. Diese legt Arbeitsbeginn sowie -ende fest und bestimmt tägliche Kompensationsmöglichkeiten als auch Arbeitsunterbrüche. Die Dienstpläne werden in allen Kliniken / Instituten / Fachbereichen der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland frühzeitig erstellt, um der flexiblen Gestaltung von Freizeit- und Familienleben entgegenzukommen.
Dienstplantätige Bereiche geben die Norm-Arbeitszeiten vor. Die Dienstpläne werden in allen Kliniken, Instituten und Fachbereichen der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland frühzeitig erstellt und kommuniziert, um die Planung des Freizeit- und Familienlebens weitgehend zu erleichtern.
Arbeitszeit und Gleitzeit:
Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche (42 Stunden). In der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland besteht die Möglichkeit, in Teilzeitpensum zu arbeiten.
Mitarbeitende, die nicht in einem Dienstplan tätig sind, können im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit ihr Arbeitsbeginn und -ende sowie den Zeitpunkt und die Dauer der Mittagspause flexibel gestalten.
In Bereichen, welche nach Dienstplan tätig sind, wird die Norm-Arbeitszeit vorgegeben. Diese legt Arbeitsbeginn sowie -ende fest und bestimmt tägliche Kompensationsmöglichkeiten als auch Arbeitsunterbrüche.
Die Dienstpläne werden in allen Kliniken / Instituten / Fachbereichen frühzeitig erstellt, um der flexiblen Gestaltung von Freizeit- und Familienleben entgegenzukommen.
Mitarbeitende mit einem wöchentlichem Pensum von 42 Stunden können ihr Pensum nach Absprache mit der vorgesetzten Person vertraglich auf 40 Stunden reduzieren resp. auf 44 Stunden erhöhen. Je nach Bedarf können so zusätzliche Freitage bezogen oder durch mehr Freizeit kompensiert werden.
Ferientage:
Bis zum 21. Altersjahr 28 Tage
Bis zum 49. Altersjahr 23 Tage
Ab dem 50. Altersjahr 28 Tage
Ab dem 60. Altersjahr 30 Tage
Der Ferienanspruch kann je nach Arbeitszeitmodell (Bandbreitenmodell) erhöht werden.
Unbezahlter Urlaub:
Unter Berücksichtigung der Betriebsinteressen und bei Zustimmung der vorgesetzten Stelle kann ein unbezahlter Urlaub bis zu maximal 12 Monaten gewährt werden. Damit dieser bewilligt wird, muss vorgängig der pro rata Ferienanteil des laufenden Kalenderjahres sowie alle offenen Mehrzeiten bezogen werden.
Bezahlter Urlaub
3 Tage zur Betreuung eines Familienmitglieds sowie der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung
14 Wochen für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes
2 Tage bei eigener Verheiratung oder Eintragung der Partnerschaft
1 Tag Zur Teilnahme an der Hochzeit von Kindern oder Geschwistern
10 Tage für Vaterschaftsurlaub bei der Geburt des Kindes
3 Tage bei einem Todesfall von Ehegatten, Kindern und Eltern
2 Tage bei einem Todesfall von Geschwistern
1 Tag bei einem Todesfall von Grosseltern, Schwiegereltern und Enkelkinder
1 Tag Wohnungswechsel
0.5 Tage Zimmerumzug
Arbeiten von zu Hause aus wird bei entsprechender Tätigkeit in Absprache mit der vorgesetzten Person ermöglicht.
Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland bietet ein spannendes Arbeitsumfeld und unterstützt dies mit attraktiven, fairen Anstellungsbedingungen. Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden entsprechen dem kantonalen Personalgesetz.
Probezeit:
Die Probezeit beträgt bei unbefristeten Verträgen oder nach Vereinbarung drei Monate.
Kündigung:
Die Kündigungszeit beträgt während der Probezeit sieben Tage, nach Ablauf der Probezeit drei Monate.
Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne Arbeitsformen.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter profitieren Sie von der Zusammenarbeit der SRRWS mit dem KSSG. Das umfangreiche Kursprogramm des Kantonsspitals St.Gallen steht allen Mitarbeitenden zur Weiterentwicklung Ihrer fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen zur Verfügung.
Fort- und Weiterbildung des Kantonsspital St.Gallen
Die Gesundheit der Mitarbeitenden ist uns ein Anliegen. Um die Gesundheit und Fitness zu erhalten oder diese nach Unfall oder Krankheit wieder zu erlangen, bietet die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland eine breite Palette an Angeboten an. Der Personalärztliche Dienst ist ein Bestandteil der Klinik für Infektiologie, Infektionsprävention und Reisemedizin und stellt in enger Zusammenarbeit mit der Infektionsprävention den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sicher. Bei allen neu eintretenden Mitarbeitenden wird der Impfstatus überprüft und wenn nötig vervollständigt. Die vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Impfungen können beim Personalärztlichen Dienst gratis durchgeführt werden. Saisonal bzw. in Abhängigkeit von den aktuellen Empfehlungen bietet der Personalärztliche Dienst auch die Grippe- und COVID-Impfung an. Bei möglichem Kontakt mit Infektionserregern, etwa im Falle einer Stichverletzung oder bei der Betreuung von Patientinnen oder Patienten mit Tuberkulose, übernimmt der Personalärztliche Dienst die Information und Abklärung der betroffenen Mitarbeitenden. Das HR Gesundheitsmanagement ist eine Dienstleistung für Mitarbeitende in allen vier Spitalregionen im Kanton St.Gallen. Es erbringt mit seinen Dienstleistungen einen Beitrag zu gesunden Arbeitsbedingungen und unterstützt durch individuelle Förderung der Gesundheitspotentiale die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Dies stärkt deren Wohlbefinden und begünstigt ein gutes Arbeitsklima. Die Sensibilisierung und Schulung von Führungskräften zum Thema Gesundheit und Arbeit leistet einen nachhaltigen Beitrag zu einer gesunden Unternehmens- und Führungskultur. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Case Management Gesundheitsförderung Prävention Psychosoziale Beratung Die Beratungsstellen bieten Mitarbeitenden der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland vertrauliche Auskunft und professionelle Unterstützung in betrieblichen, persönlichen, gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen. Movis: Mitarbeitenden- und Fachberatung
Auch Anlässe zu Sport und Spiel, alleine oder in Gruppen, werden organisiert und unterstützt.
Personalärztlicher Dienst
Gesundheitsmanagement
Folgende Aufgaben nimmt das HR Gesundheitsmanagement wahr:
Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden ermittelt und bewertet. Daraus erfolgen entsprechende Präventions-massnahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.
Unterstützung / Begleitung von Mitarbeitenden, Lernenden und Auszubildenden bei krankheits- und unfallbedingten Absenzen mit Fokus auf Sicherung des Arbeits- und Ausbildungsplatzes, Erhalt der Gesundheit und Verhinderung von Invalidität.
Die Beratungsstelle MOVIS bietet Mitarbeitenden der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland kostenlose, vertrauliche Beratung bei betrieblichen, persönlichen, gesundheitlichen, finanziellen und/oder rechtlichen Fragen an. Dieses Unterstützungsangebot leistet einen wichtigen präventiven Beitrag für das Wohlergehen der Mitarbeitenden auf psychosozialer Ebene.
Beratungsstelle
Auf der Grundlage einer wertschätzenden und respektvollen Haltung sollen im Beratungs- / Coachinggespräch Fragen und Belastungen frühzeitig zur Sprache kommen. So können nachhaltige Lösungen und / oder neue Sichtweisen gesucht und entwickelt werden. Die Beratungsangebote sind vertraulich, neutral und kostenlos.
Die externe Mitarbeitendenberatung Movis fördert eine gesunde und positive Gestaltung von Arbeits- und Lebenswelt. Sie unterstützt Mitarbeitende, Vorgesetzte und HR durch individuelle Beratung bei der Lösungssuche in verschiedenen Lebensbereichen oder verweist an spezialisierte Fachstellen.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland wird Ihnen die Beratungsdienstleistung kostenlos von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
Flyer Movis
Das Areal der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland ist mit dem öffentlichen Verkehr optimal erschlossen.
Dank zusätzlicher Mobility-Leistungen ist man beruflich wie privat gut unterwegs:
Optimale Verkehrsanbindung:
Das Areal der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland ist von jeglichen Seiten optimal an das Bus-, Zug-, und Verkehrsnetz angeschlossen.
Railcheck:
Mitarbeitende, welche ihren Arbeitsweg nicht mit dem Auto bewältigen, erhalten als jährliche Vergütung einen Railcheck.
Mobility-Fahrzeuge:
Mitarbeitende, welche eine Dienstfahrt zwischen verschiedenen Spitalstandorten tätigen müssen, haben Anspruch auf die Nutzung eines Mobility-Fahrzeuges.
Mitternachtstaxi:
Das Mitternachtstaxi ist eine Dienstleistung für Mitarbeitende mit Spätdienst, welche mit ÖV zur Arbeit kommen, der Nachhauseweg jedoch nicht mehr mit ÖV möglich ist. Mit diesem Angebot soll die persönliche Sicherheit der Mitarbeitenden auf der Heimfahrt oder auf dem Weg zum Bahnhof gewährleistet sein.
Das Mitternachtstaxi steht allen Mitarbeitenden in der Zeit zwischen 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr für den Nachhauseweg (ab Spital) zur Verfügung. Das Angebot gilt innerhalb eines bestimmten Radius (ca.25 km).
Das genussvolle Gastronomieangebot am Spital Grabs und Altstätten zeigt sich äusserst facettenreich. Ausgewogenheit, Sorgfalt und Kreativität – vom Pausensnack bis hin über das Mittag- und Abendessen. Als Mitarbeitende profitieren Sie in unseren Restaurants von einem vergünstigten Angebot.
Hier geht es zur Seite der Patientinnen und Patienten & Besucherinnen und Besucher.
Urlaub im Dienste von ausserschulischer Jugendarbeit
Lernende und Mitarbeitende können bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gemäss dem Obligationenrecht (OR) einen unbezahlten Jugendurlaub bis zu 5 Arbeitstagen pro Dienstjahr für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeiten im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie für die dazu notwendigen Aus- und Weiterbildungen beziehen. Der Jugendurlaub kann tage- und halbtageweise bezogen werden.
Urlaub im Dienste von Jugend & Sport (J&S)
Sind Sie im Dienste von Jugend & Sport aktiv? Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter profitieren Sie auch hier von Vorteilen.
Mitarbeitende, die als J+S-Expertinnen und -Experten sowie J+S-Leiterinnen und -Leiter für Jugend und Sport tätig sind, können gemäss Personalhandbuch (PHB) für folgende Anlässe bezahlten Urlaub beziehen:
Die Höchstdauer des bezahlten Urlaubes pro Jahr beträgt 7 Arbeitstage. Allfällige Leistungen der Erwerbsersatzordnung oder Entschädigungen der J+S Organisation stehen während dieser Zeit dem Arbeitgeber zu. Die Ablieferungspflicht richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad, d.h. maximal nach der Entschädigung für die Dauer des bezahlten Urlaubs.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter profitieren Sie von vielen attraktiven Vergünstigungen:
Treueprämie (spitalintern):
Jubilare, welche 15 und mehr Dienstjahre verzeichnen, werden von der Geschäftsleitung einmal jährlich zum Jubiläumsanlass eingeladen.
Treueprämie (kantonal):
Bei Austritt und späterem Wiedereintritt werden Mitarbeitenden alle bisherigen Dienstjahre aus kantonalen Anstellungen angerechnet. Ab Vollendung des 10. kantonalen Dienstjahres gebührt den Mitarbeitenden eine kantonale Treueprämie in Form eines bestimmten Anteils des Monatlohnes. Sofern die betrieblichen Verhältnisse dies erlauben, können anstelle der Prämie auch bezahlte Urlaubstage bezogen werden.
Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland bietet Unterstützung bei der Kinderbetreuung, damit Sie Ihre Kinder während
der Arbeitszeit gut versorgt wissen.
Bei Interesse an einem Betreuungsplatz nehmen Sie mit der gewünschten Kindertagesstätte direkt Kontakt auf:
KITAWAS Kindertagesstätten
Standorte: Trübbach, Sargans, Mels, Vilters
T +41 81 740 2981
kitawas@kitawas.ch
www.kitawas.ch
Kinderbetreuung GGS
Standorte: Grabs, Gams, Sennwald
T +41 81 740 6550
info@kinderbetreuung-ggs.ch
www.kinderbetreuung-ggs.ch
Chinderhus Schatzchischta
Standort: Buchs
T +41 81 756 3034
chinderhus@schatzchischta.ch
www.schatzchischta.ch
Mit den Kindertagesstätten haben wir für Sie folgende Spezialkonditionen vereinbart:
• Aufnahme von Kindern ab 12 Wochen
• Flexible Öffnungszeiten (Details entnehmen Sie der Homepage des jeweiligen Anbieters)
• Ganzjährig offen (Ferienregelung und Ausnahmen entnehmen Sie der Homepage des jeweiligen Anbieters)
Durch die Verträge, die die SR RWS mit den Kindertagesstätten abgeschlossen hat, sind entsprechende Plätze für Sie reserviert und dadurch erhalten Sie schneller einen Platz für Ihr Kind. Die Betreuungskosten Ihres Kindes gehen zu Ihren Lasten. Diese klären Sie bitte mit den entsprechenden Anbietern.