Notfall
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Mit einer Patientenverfügung oder einer Patientenvollmacht sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass in einer Situation, in der Sie Ihren Willen nicht mehr äussern können, Ihren Wünschen und Vorstellungen über diagnostische und therapeutische Massnahmen aus medizinischer und pflegerischer Sicht entsprochen wird. Die Entscheidungsgewalt über medizinische Massnahmen wird im Erwachsenenschutzrecht bei urteilsunfähigen Patient*innen auf Nahestehende verlagert. Liegt in dieser Situation eine Patientenverfügung vor, gilt sie an erster Stelle.
Im Rahmen des Aufnahmegesprächs werden Sie nach der Patientenverfügung und einer allfälligen Stellvertreterregelung gefragt. Falls Sie bereits im Besitz einer Patientenverfügung oder -vollmacht sind, bitten wir Sie, überreichen Sie diese bitte im Spital Ihrer Ärzt*in oder geben Sie bekannt, wo sie aufbewahrt wird.
Wir empfehlen die Patientenverfügungen von «Dialog Ethik» und von der «FMH».