Notfall
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Patient:innen werden im Falle eines Atem- und/oder Herzkreislaufstillstands wiederbelebt, wenn gute Heilungschance vorliegen. Erscheint es medizinisch aussichtslos, werden Patient:innen im Falle eines Atem- und/oder Herzkreislaufstillstands hingegen nicht wiederbelebt.
Entspricht dieses Vorgehen nicht Ihrem Willen, sind Sie selbst (oder Ihre medizinische Stellvertretertung) dafür verantwortlich, dies Ihrem Betreuungsteam mitzuteilen. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Ihr Betreuungsteam jederzeit für ein Gespräch sehr gerne zur Verfügung.